Qualitätsaudit Österreich

Seit 2013 ist die ZEvA berechtigt, Qualitätsaudits an Fachhochschulen und öffentlichen Universitäten in Österreich durchzuführen.

Das Audit umfasst eine eingehende Prüfung des internen Qualitätssicherungssystems einer Hochschule. Hierfür bestellt die ZEvA fachkundige und unabhängige Experten/-innen, die im Rahmen des Audits auch Empfehlungen zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems aussprechen. Wird das Verfahren erfolgreich durchlaufen, zertifiziert die ZEvA das Qualitätssicherungssystem der Hochschule für die Dauer von sieben Jahren.

Ausgangspunkt für die Audits sind die gesetzlichen Vorgaben in Österreich, die auch die Prüfbereiche festlegen (insbesondere §§ 19 und 22 des Hochschul- Qualitätssicherungsgesetzes) sowie die Qualitätsziele, die die Hochschule sich selbst gesetzt hat.

Im Audit-Prozess legt die ZEvA besonderen Wert auf eine intensive Vorbereitung der Hochschule (z.B. in Form eines In-House-Seminars und einer Vorprüfung des Selbstberichts) sowie eine engmaschige Begleitung und Betreuung durch die Geschäftsstelle während des gesamten Verfahrens.

Als Gutachter/-innen verpflichtet die ZEvA insbesondere Personen mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulleitung und/oder der Qualitätssicherung an Hochschulen. Vertreter/-innen der Berufspraxis und Studierende sind ebenfalls in den Expertengruppen vertreten.

Die abschließende Entscheidung über die Verfahren und die Verleihung des Qualitätssiegels der ZEvA trifft die ZEvA-Kommission (ZEKo).

Gegen Akkreditierungsentscheidungen der ZEKo kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Akkreditierungsentscheidung Beschwerde eingelegt werden. Sie ist bei der Geschäftsstelle der ZEvA, -Revisionskommission- schriftlich zu erheben. Über die Beschwerde entscheidet die ZEKo auf der Basis einer Empfehlung der Revisionskommission der ZEvA.

 

Leitfaden

Hier finden Sie den Leitfaden zum Qualitätsaudit in Österreich