Akkreditierung von Joint Programmes

Als Joint Programmes werden Studiengänge bezeichnet, die von einer deutschen Hochschule und mindestens einer Hochschule im Ausland gemeinsam entwickelt und angeboten werden. Das Studium erstreckt sich dabei stets auf mindestens zwei Studienorte, d.h. studentische Mobilität gehört zum Kernprofil eines Joint Programmes. Die Studierenden erhalten bei Abschluss des Studiums entweder einen Abschluss, den die Partnerhochschulen gemeinsam verleihen (Joint Degree), oder zwei bzw. mehrere Abschlüsse (Double Degree/Multiple Degree).

I.d.R. wird ein solches Programm durch einen Kooperationsvertrag geregelt, in dem zumindest die zentralen qualitätsrelevanten Aspekte wie z.B. Anerkennungs- und Zulassungsregelungen, Qualitätssicherung, Beratung und Betreuung der Studierenden etc. verbindlich festgelegt sind.

Akkreditierung nach den besonderen Verfahrensregeln des AR für Joint Programmes

Sofern eine deutsche Hochschule für ein Joint Programme einen Abschlussgrad verleiht, wird die Akkreditierung des Programms mit dem Siegel des Akkreditierungsrates erforderlich. Hierfür sieht der Akkreditierungsrat besondere Verfahrensregeln vor.

Wenn nationale Akkreditierungsvorgaben auf internationale Studiengänge treffen, ergeben sich daraus viele besondere Herausforderungen. In vielen Fällen besteht auch Unsicherheit darüber, ob die Verfahrensregeln für Joint Programmes überhaupt auf ein Programm angewandt werden müssen. Die ZEvA bietet daher den Hochschulen auf Wunsch umfassende Beratung an, um mögliche Lösungen für formale und praktische Probleme frühzeitig aufzuzeigen.

Auf Wunsch kann die ZEvA Akkreditierungsverfahren für Joint Programmes auch komplett in englischer Sprache durchführen.

Europäischer Ansatz zur Akkreditierung von Joint Progams

Im Herbst 2015 wurde den deutschen Agenturen durch den Akkreditierungsrat die Möglichkeit eröffnet, bei der Akkreditierung von Joint Programmes mit gemeinsamem Abschluss (Joint Degree) den sog. „Europäischen Ansatz“ (European Approach) anzuwenden.

Der Europäische Ansatz wurde innerhalb der Bologna Follow-up Group entwickelt und auf der Ministerkonferenz in Yerewan 2015 verabschiedet. Die Verfahrensschritte und Bewertungskriterien basieren grundlegend auf den gemeinsamen europäischen Standards und Richtlinien (ESG) und sind daher nicht wesentlich verschieden von der bisherigen Vorgehensweise; wesentliches Novum ist, dass nationale Detailvorgaben nicht mehr berücksichtigt werden müssen.

Falls Sie unsicher sind, ob der Europäische Ansatz auf Ihren Studiengang anwendbar ist, sprechen Sie uns gern an!