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Systemakkreditierung

Seit 2007 ist das Verfahren der Systemakkreditierung neben die weiterhin bestehende Programmakkreditierung getreten. Universitäten und Fachhochschulen können nun wählen, ob sie ihre Studiengänge einzeln oder gebündelt akkreditieren (Programmakkreditierung) oder ob sie ihr internes Steuerungs- und Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre überprüfen lassen (Systemakkreditierung). In Ausnahmefällen kann eine Systemakkreditierung auch nur für einen Teilbereich einer Hochschule (z.B. für eine Fakultät) erfolgen. Ebenso sind Anträge von Hochschulverbünden möglich.

Am 1. Januar 2018 ist in Deutschland ein neues System der Programm- und Systemakkreditierung in Kraft getreten, geregelt durch einen Staatsvertrag der Länder und eine daraus abgeleitete Musterrechtsverordnung, die in den einzelnen Bundesländern als Rechtsverordnung zu implementieren ist. Die Hochschulen stellen seitdem ihre Anträge auf Akkreditierung direkt beim Akkreditierungsrat, während die Agenturen die Begutachtungsverfahren durchführen. Dies gilt für Verfahren der Systemakkreditierung ebenso wie für die Programmakkreditierung.

In der Systemakkreditierung wird nach den Spuren gesucht, welche die Qualitätssicherungs- und Steuerungsverfahren der Hochschule in Studium und Lehre hinterlassen: die internen Organisationsstrukturen und Prozesse müssen insgesamt gewährleisten, dass die Qualität der Studiengänge (mindestens) den Ansprüchen einer Programmakkreditierung genügt. Bei erfolgreicher Systemakkreditierung sind alle Studiengänge der Hochschule, die das interne Qualitätsmanagementsystem während oder nach Abschluss des Verfahrens durchlaufen haben, mit dem Siegel des Akkreditierungsrates akkreditiert.

Somit hat auch die Systemakkreditierung letztendlich die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studienprogrammen zum Ziel. Sie eröffnet einer Hochschule jedoch wesentlich mehr Freiräume und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Qualitätssicherung als die Programmakkreditierung. Neben dem Zugewinn an Autonomie fördert der Aufbau eines eigenen, den spezifischen Bedürfnissen der Hochschule angepassten Qualitätssicherungssystems auch die Entwicklung einer institutionellen Qualitätskultur.

Auf dem Weg zur Systemakkreditierung sind die Mitarbeiter/-innen der ZEvA professionelle Begleiter der Hochschule. Sie gewährleisten einen reibungslosen Verfahrensablauf und unterstützen die Gutachtergruppe bei der Analyse und Bewertung des Qualitätssicherungssystems.