Die Revisionskommission

Die Revisionskommission ist zuständig für die Behandlung von Beschwerden zum Verfahrensablauf oder das professionelle Verhalten der Verfahrensbeteiligten und von Einsprüchen der Hochschulen gegen den formalen Ausgang eines Verfahrens. Dies betrifft zum einen formale Entscheidungen der ZEvA-Kommission (ZEKo) über Programm- und Systemakkreditierungsverfahren, über Akkreditierungsverfahren im Ausland, über Qualitätsaudits an den österreichischen Hochschulen und über Zertifizierungen, und zum anderen die abschließenden Berichte in Evaluationsverfahren.

Einsprüche sind spätestens vier Wochen nach der Entscheidung an die ZEvA zu richten. Die Revisionskommission formuliert eine Einschätzung der Beschwerde und einen Beschlussvorschlag für die ZEKo. Die abschließende Entscheidung trifft wiederum die ZEKo. Beschwerden können jederzeit während des Verfahrens bis zu dessen formalen Abschluss eingereicht werden. Für nähere Informationen zum Verfahren siehe:

Einsprüche und Beschwerden (PDF-Datei)

Die Revisionskommission wird auf Vorschlag der Geschäftsstelle von der ZEKo bestellt. Sie setzt sich aus vier Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Berufspraxis und der Studierenden zusammen, die in den qualitätssichernden Verfahren der ZEvA langjährige Erfahrung haben. Die momentanen Mitglieder der Revisionskommission sind:

Prof. Dr. Jürgen Schlaeger
Humboldt-Universität Berlin

Prof. Dr. Ulrich Brecht
Hochschule Heilbronn

Prof. Dr. Bernhard Huchzermeyer
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Universität Hannover

Martina Baucks
Lenze SE, Hameln

Annika Bittner
Studentin der Georg-August-Universität Göttingen, International Economics (M.A.)