Akkreditierung von Studiengängen

Hochschulen stehen zunehmend auch im internationalen Wettbewerb. Hohe Qualität in Studium und Lehre ist daher mehr denn je von entscheidender Bedeutung und kann durch das Qualitätssiegel einer erfahrenen und vertrauenswürdigen Agentur bestätigt werden.

Die ZEvA bietet Hochschulen außerhalb Deutschlands eine externe Begutachtung ihrer Studiengänge auf Basis der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) an.

Wie in den ESG vorgesehen, ist das Begutachtungsverfahren mehrstufig und als Peer Review ausgestaltet (Selbstbericht der Hochschule, Vor-Ort-Gespräche, Gutachten der Experten/-innen und abschließende Entscheidung der Agentur). Die Prüfbereiche lehnen sich ebenfalls eng an die gemeinsamen europäischen Richtlinien an. Grundsätzlich ist es auch möglich, mehrere Studiengänge als „Cluster“ gemeinsam zu begutachten.

Wird das Begutachtungsverfahren erfolgreich durchlaufen, verleiht die ZEvA ihr eigenes Qualitätssiegel, i.d.R. für die Dauer von 5 bis 7 Jahren. Das Siegel bestätigt, dass die begutachteten Studiengänge den gemeinsamen europäischen Standards für die interne Qualitätssicherung an Hochschulen entsprechen. Auch die sachgerechte Implementierung des ECTS sowie die Orientierung am Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum spielen eine Rolle bei der Begutachtung. Über die Vergabe des Siegels entscheidet die ZEvA-Kommission (ZEKo).

Die externe Begutachtung von Studiengängen ist auch eine Gelegenheit für Hochschulen, ihre internen Prozesse in Studium und Lehre systematisch zu analysieren und sich auf besondere Stärken sowie Verbesserungspotenziale zu besinnen.

Auf Wunsch bietet die ZEvA auch Unterstützung bei der Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen (Follow-up).

Gegen Akkreditierungsentscheidungen der ZEKo kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Akkreditierungsentscheidung Beschwerde eingelegt werden. Sie ist bei der Geschäftsstelle der ZEvA, -Revisionskommission- schriftlich zu erheben. Über die Beschwerde entscheidet die ZEKo auf der Basis einer Empfehlung der Revisionskommission der ZEvA.

Die ZEvA hat für internationale Programmakkreditierungsverfahren einen eigenen Leitfaden entwickelt, der sich an Hochschulen und Experten/-innen gleichermaßen richtet. Das Dokument steht hier zum Download bereit:

External Assessment of Study Programmes (PDF-Datei)

Für nähere Informationen zu abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren klicken Sie bitte hier:
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