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Dr. Dagmar Ridder
Tel.: 0511 - 54355-722
E-Mail: ridder@zeva.org

Programmakkreditierung

Durch Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde 1998 die Akkreditierung für neue Studiengänge, insbesondere die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge eingeführt. Zur Umsetzung wurde der Akkreditierungsrat gegründet, der unter anderem die Aufgabe hatte, Akkreditierungsagenturen zu akkreditieren. Diese Agenturen führen die Akkreditierungsverfahren durch und vergeben das Gütesiegel des Akkreditierungsrates.

Am 1. Januar 2018 ist in Deutschland ein neues System der Programm- und Systemakkreditierung in Kraft getreten, geregelt durch einen Staatsvertrag der Länder und einer daraus abgeleiteten Musterrechtsverordnung, die in den einzelnen Bundesländern als Rechtsverordnung zu implementieren ist. Die Hochschulen stellen seitdem ihre Anträge auf Akkreditierung direkt beim Akkreditierungsrat während die Agenturen die Begutachtungsverfahren durchführen.

Am 4. Februar 2000 wurde die ZEvA als erste  Agentur vom Akkreditierungsrat für die Akkreditierung von Studiengängen akkreditiert und führt seit 1998 Verfahren der Programmakkreditierung durch. Aufgabe der Programmakkreditierung ist es, fachlich-inhaltliche Mindeststandards durch Beurteilung der vorgelegten Konzepte für Bachelor-, Master- und Weiterbildungsprogramme festzustellen und zu überprüfen sowie Ausbildungsfunktion und Studierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes, zu bewerten. Ihr Ziel ist es, die Qualität der Bachelor- und Masterstudiengänge zu sichern, Transparenz über das differenzierte Studienangebot der Hochschulen herzustellen und nationale sowie internationale Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten.

Hierzu hat die ZEvA Verfahren entwickelt, die auf den Vorgaben der Länder und (bis 2017) den Kriterien des Akkreditierungsrates beruhen und an internationalen Standards orientiert sind. Diese Verfahren werden laufend an geänderte Vorgaben und Erkenntnisse angepasst und im internationalen Dialog aktualisiert. Neben der Akkreditierung einzelner Programme besteht hierbei auch die Möglichkeit der Bündelung mehrerer fachlich affiner Studiengänge im Rahmen einer Clusterakkreditierung. Für den Fall, dass alle oder der Großteil der Studiengänge einer Hochschule oder einer größeren Fakultät akkreditiert werden sollen, wird der Clusterakkreditierung in der Regel eine Systembewertung vorangestellt.

Mit dem Siegel des Akkreditierungsrats können zurzeit: Bachelor- und Masterstudiengänge an staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen sowie Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien akkreditiert werden. Zudem akkreditiert die ZEvA nach denselben Verfahrensregeln auch Promotionsstudiengänge, vergibt in diesen Fällen aber nicht das Siegel des Akkreditierungsrates sondern entscheidet auf der Basis der Leitlinen des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums. Zuständig für Programmakkreditierungen ist die ZEvA-Kommission (ZEKo), der renommierte deutsche und internationale Hochschullehrer/-innen aus Universitäten und Fachhochschulen sowie Vertreter/-innen der Studierenden und der Berufspraxis angehören. Ihre Aufgabe ist es außerdem, für vergleichbare Sachverhalte Entscheidungsgrundsätze zu verabschieden und fortzuschreiben. Das Referat Programmakkreditierung fungiert hierbei als Geschäftsstelle der ZEKo und ist verantwortlich für die Organisation der Verfahren. Die Referenten/-innen begleiten das Verfahren vor Ort und stellen die Ergebnisse während der Sitzung der ZEKo vor.

Gegen Entscheidungen der ZEvA kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Sie ist bei der Geschäftsstelle der ZEvA, -Revisionskommission- schriftlich zu erheben.

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