Institutionelle Begutachtungsverfahren

Nicht nur Studiengänge, sondern auch Hochschulen können Gegenstand eines Qualitätsaudits sein. Die ZEvA ermöglicht institutionelle Begutachtungsverfahren auch an Hochschulen außerhalb Deutschlands. Dabei liegt auch hier der Fokus auf dem Bereich Studium und Lehre. Kernfrage der Begutachtung bleibt stets, ob und wie eine Hochschule die Qualität ihres Studienangebots und angemessene Rahmenbedingungen für ihre Studierenden sicherstellt. Dabei wird die Hochschule nicht vorwiegend an externen Standards, sondern an ihren eigenen Qualitätszielen gemessen.

Das Verfahren hat eine stark beratende Komponente: So ist es ein zentraler Auftrag der Gutachter/-innen, der Hochschule Empfehlungen für die Weiterentwicklung ihres Studienangebots und ihres Qualitätsmanagements zu geben.

Auch einzelne Teilbereiche einer Hochschule wie z.B. eine Fakultät können begutachtet werden. Der Verfahrensablauf und die Prüfbereiche basieren wie alle Begutachtungsverfahren der ZEvA auf den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG).

Bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens verleiht die ZEvA der Hochschule ein Qualitätszertifikat.

Den Leitfaden der ZEvA für institutionelle Begutachtungsverfahren finden Sie hier:

Manual Institutional Accreditation (PDF-Datei)