Der Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer und der Wissenschaftlichen Leiterin oder dem Wissenschaftlichen Leiter. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Stiftungsrat für die Dauer von 5 Jahren bestellt.
Aufgaben des Stiftungsvorstandes
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter des Personals der ZEvA und ist für die Führung der laufenden Geschäfte der Stiftung verantwortlich. Ihr oder ihm obliegt insbesondere:
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung,
- Aufstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans,
- Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Stiftungsrats.
Die Wissenschaftliche Leiterin oder der Wissenschaftliche Leiter ist Vorsitzende oder Vorsitzender der Ständigen Kommissionen. Sie oder er ist nebenamtlich oder nebenberuflich tätig. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch den Stiftungsrat bedarf.