Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der ZEvA setzt sich wie folgt zusammen: 

  • Prof. Dr. Tina Cornelius-Krügel  (MWK Niedersachsen)
  • Dr. Marc Hudy  (HAWK Hildesheim, Holzminden/Göttingen
  • Prof. Dr. Katja Koch  (Technische Universität Braunschweig)
  • Prof. Dr. Jürgen Kohler  (Universität Greifswald)
  • Dr. Marion Rieken  (Universität Vechta)
  • Prof. Dr. Jürgen Schlaeger  (Humboldt-Universität zu Berlin)
  • Prof. Dr. Ulrich Teichler  (Universität Kassel)

Aufgaben des Stiftungsrats

Der Stiftungsrat ist in allen Angelegenheiten der Stiftung zuständig, die sowohl für die Evaluation als auch für die Akkreditierung von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
  2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Stiftungsvorstands, Beschluss des Wirtschaftsplans und Erteilung der Entlastung des Stiftungsvorstands,
  3. Bestellung der Mitglieder der Ständigen Evaluierungskommission aufgrund der Vorschläge gem. § 11 der Satzung und deren Abberufung,
  4. Bestellung der Mitglieder der ZEvA-Kommission aufgrund der Vorschläge gem. § 12 der Satzung und deren Abberufung, 
  5. Beschluss über Satzungsänderungen,
  6. Beschluss über die Aufhebung der Stiftung,
  7. Genehmigung der Geschäftsordnungen des Vorstands, der Ständigen Evaluierungskommission und der ZEvA-Kommission.

Der Stiftungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.