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Dr. Dagmar Ridder
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Clusterakkreditierung

Bereits seit dem Jahr 2000 führt die ZEvA Verfahren der Cluster- oder Bündelakkreditierung durch. Die Notwendigkeit, den Aufwand der Akkreditierungsverfahren zu verringern, wurde in der ZEvA bereits früh erkannt, da die Akkreditierung jedes Studienganges in Einzelverfahren für die Hochschulen zu langwierig und kostspielig geworden wäre. Aus dieser Erkenntnis wuchs die Idee, fachlich affine Studiengänge zu einem Bündel bzw. Cluster zusammenzuführen und gemeinsam zu akkreditieren. Dies hat auch den Vorteil, dass Überschneidungen der Studiengänge besser gewürdigt werden können und die Studiengänge nicht mehr isoliert betrachtet werden.

Clusterakkreditierungen ermöglichen es einer Hochschule oder einer größeren Fakultät, Ihre Studiengänge mit verringertem Aufwand in relativ kurzer Zeit zu akkreditieren. Die ZEvA hat auf diese Weise schon bei mehreren Hochschulen das gesamte Spektrum der Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert. In diesen Fällen wird in der Regel dem Clusterverfahren eine Systembewertung oder Modellbegutachtung vorangestellt, um gemeinsame Merkmale aller Studienprogramme schon vor den Programmakkreditierungen zu bewerten.

Ähnlich wie die 2007 eingeführte Systemakkreditierung rücken damit auch die Verflechtungen der einzelnen Studiengänge in den Fokus der Bewertung. Im Unterschied zur Systemakkreditierung ist es jedoch nicht erforderlich, dass bereits ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist. Auf diese Weise ist auch eine Akkreditierung von Teileinheiten der Hochschule problemlos möglich. Dieses System der Clusterakkreditierung mit evtl. vorgelagerter Systembewertung bietet sich insbesondere für Kombinationsstudiengänge (u.a. im Lehramtsbereich) an, da es hier notwendig ist, instituts- und u.U. auch fakultätsübergreifend die Studierbarkeit des gesamten Studiengangs mit seinen verschiedenen Fächerkombinationen zu beurteilen.

Die Zusammensetzung eines Clusters setzt eine hohe fachliche Affinität der zu begutachtenden Studiengänge voraus, die über die bloße Zugehörigkeit zu einer Fächerkultur (z.B. Geistes- oder Naturwissenschaften) hinausgeht. Jede im Cluster vertretene Fachdisziplin muss durch Gutachter/-innen vertreten sein. Selbstverständlich sind auch in der Clusterakkreditierung Vertreter/-innen der Berufspraxis und der Studierenden beteiligt. Die Gutachtergruppe entscheidet gemeinsam über jeden einzelnen Studiengang und formuliert ein studiengangsspezifisches Votum.

Für eine Clusterakkreditierung ist die Vor-Ort-Begutachtung so zu organisieren, dass eine Prüfung jedes einzelnen Studienganges auf die Einhaltung der Vorgaben des Akkreditierungsrates, der KMK und der Ländergesetze möglich ist. Hierfür ist es je nach Größe des Clusters erforderlich, die Begehung auf zwei oder drei Tage auszudehnen.

Durch die Musterrechtsverordnung der Länder ist seit dem 1. Januar 2018 die Anzahl an (Teil-)Studiengängen pro Cluster/Bündel formal auf 10 begrenzt. Die korrekte Zusammensetzung des Clusters kann vorab durch den Akkreditierungsrat genehmigt werden, um eine mögliche Zurückweisung des Verfahrens nach abgeschlossener Begutachtung zu vermeiden.