Kontakt

Dr. Dagmar Ridder
Tel.: 0511 - 54355-722
E-Mail: ridder@zeva.org

Akkreditierung von Promotionsstudiengängen

Außerhalb der Zuständigkeit des Akkreditierungsrats bietet die ZEvA insbesondere in Niedersachsen auch die Akkreditierung von Promotionsstudiengängen an. Der Ablauf folgt dabei demselben Verfahren wie die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, daher können sie auch gemeinsam mit diesen in einem Clusterverfahren begutachtet werden.

Nach § 6 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sind in Niedersachsen alle Studiengänge zu akkreditieren. Hierzu zählen auch strukturierte Doktorats- oder Promotionsstudiengänge. Hierfür hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur 2009 „Leitlinien und Kriterien für die Akkreditierung von Promotionsstudiengängen in Niedersachsen“ erlassen, die 2020 aktualisiert wurden.

Als Vorgabe für die Bewertung dieser Programme dienen die Leitlinien des Ministeriums, der Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Doktoratsstufe) und, für die Modularisierung dieser Studiengänge, die „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der KMK.

Da diese Programme nicht unter die Zuständigkeit des Akkreditierungsrates fallen, wird nur das Qualitätssiegel der ZEvA, nicht aber das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben. Promotionsstudiengänge können bei der Erstakkreditierung für 5 und bei der Reakkreditierung für 7 Jahre akkreditiert werden.

Als Kriterien werden für die Akkreditierung die folgenden Aspekte begutachtet:

  • Allgemeine Ziele des Promotionsstudiengangs
  • Zugang, Auswahl und Zulassung
  • Organisationsstruktur
  • Studieninhalte
  • Betreuung
  • Kooperation und Internationalität
  • Qualitätssicherung

Im Gegensatz zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen spielt zudem auch die Bewertung des mit dem Studiengang verbundenen Forschungsschwerpunktes eine wichtige Rolle, was die Akkreditierung in die Nähe einer Forschungsevaluation rückt.

Bei der Reakkreditierung ist auch der Erfolg des Studiengangs zu bewerten, anhand von Indikatoren wie z.B.

  • Anzahl und Dauer der abgeschlossenen Promotionsverfahren
  • wissenschaftliche Qualität der Dissertationen bzw. der im Rahmen der Promotionsverfahren erarbeiteten Publikationen
  • aktive Einbindung der Promovenden in Kooperationsbeziehungen der Einrichtung
  • Ausmaß der Internationalisierung

 

Link zu den Leitlinien und Kriterien für die Akkreditierung von Promotionsstudiengängen in Niedersachsen
(Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur , MWK)