Institutionelle Evaluation

Die Evaluation des institutionellen Qualitätsmanagements ist so angelegt, dass sie sowohl den Kriterien der Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) entspricht, die die europäischen Bildungsminister im Mai 2005 in Bergen beschlossen haben, als auch dem Code of Good Practice (CGP), dem sich die ZEvA 2004 als Mitgliedsagentur des European Consortium for Accreditation (ECA) verpflichtet hat.

Die Institutionelle Evaluation ist als Audit organisiert, d.h. als Kombination von schriftlicher Berichterstattung der Hochschule, mündlicher Anhörung durch externe Experten und schriftlicher Begutachtung mit Vorschlägen für Verbesserungen. Es geht in allen Phasen um die Herausarbeitung der Stärken und Schwächen der internen Qualitätssicherungs- und -entwicklungsverfahren der Hochschule mit dem Ziel, noch nicht ausgeschöpfte Potentiale zu ihrer Verbesserung und Weiterentwicklung und zur Optimierung der Organisationsstrukturen zu ermitteln. Ziel ist also die Verbesserung der Selbststeuerungsfähigkeit der Hochschule, nicht jedoch die Prüfung, ob vorgegebene Standards erfüllt werden.

Weitere Informationen zum Verfahren der Instituionellen Evaluation finden Sie in unserem Leitfaden zum Qualitätsaudit.