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Dr. Torsten Futterer
Tel.: (0511) 54355-705
E-Mail: futterer@zeva.org

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... finden Sie in unserem Leitfaden Beratung  (PDF-Datei).

Beratung über Evaluationsverfahren

Neben den oben dargestellten Beratungsformaten ist es auch möglich, ein Evaluations­verfahren an einer Hochschule eher beratend als prüfend auszugestalten. Während sich ein Verfahren zur externen Evaluation im Bereich von Studium und Lehre grundsätzlich an Standards und Leitlinien orientiert (u. a. an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area; ESG), kann bei einem beratenden Evaluationsverfahren eine besondere Schwerpunktsetzung vereinbart werden:

  • Das gesamte Verfahren wird auf eine Qualitätsentwicklung hin angelegt und der Prüfungs- oder Bewertungsaspekt tritt in den Hintergrund.
  • Das Verfahren muss von der Hochschule, ggf. auch der evaluierten Teileinheit, freiwillig durchlaufen werden, idealerweise auf eigene Initiative. Verpflichtende und von außen vorgegebene Evaluationen werden in der Regel nicht mit der Offenheit und Transparenz betrieben, die bei einem beratenden Ansatz notwendig sind.
  • Die externen Expertinnen und Experten werden von der Hochschule und der Agentur gemeinsam und auf den Beratungsanlass abgestimmt, ausgewählt. Die Expertinnen und Experten (Peers) werden eher als kritische Freunde betrachtet und nicht als Prüferinnen und Prüfer wie in einer bewertenden Begutachtung.
  • Der Selbstbericht der Hochschule, durch den die Expertinnen und Experten auf die Vor-Ort-Gespräche vorbereitet werden, sollte kritische und problematische Themen offen ansprechen. Nur so kann sich das Experten-Team ein umfassendes Bild von der Situation an der Hochschule machen.
  • Der Evaluationsbericht der Expertengruppe sollte vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht werden. Die Hochschule entscheidet dabei selbst, wie mit den Ergebnissen des Verfahrens umgegangen wird. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Unberührt sollten allerdings die folgenden Standards für Evaluationsverfahren bleiben:

  • Die Agentur steuert und verantwortet den gesamten Prozess der Evaluation.
  • Die Expertinnen und Experten müssen der zu evaluierenden Hochschule unbefangen gegenüberstehen und aus verschiedenen Statusgruppen stammen (Lehrende, Studie­rende, Berufspraxis etc.)
  • Es werden Vor-Ort-Gespräche mit verschiedenen Akteuren und Akteursgruppen der Hochschule durchgeführt. Diese werden durch einen Selbstbericht der Hochschule vorbereitet.
  • Grundsätzlich sollten alle relevanten Stakeholder in das Verfahren einbezogen werden. Dies ist notwendig, um möglichst viele Perspektiven auf den Beratungsgegenstand zuzulassen und die Akzeptanz für das Verfahren und für die Ergebnisse zu erhöhen.
  • Über die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens wird ein schriftlicher Bericht durch die Agentur und die Expertengruppe erstellt.